medica

Medica – Die solide Grundversorgung
Die obligatorische Krankenpflegeversicherung übernimmt die Kosten für Leistungen bei Krankheit,
Mutterschaft und Unfall, soweit keine Unfallversicherung dafür aufkommt. Die Grundversicherung (Volksmund)
ist dem Krankenversicherungsgesetz und dem KVG-Obligatorium unterstellt. Dies bedeutet, dass sich alle
Einwohner der Schweiz ab Datum der Wohnsitznahme oder der Geburt versichern müssen. Dem Beitritt hat
jeder Krankenversicherer ohne Vorbehalt zuzustimmen, wenn die zu versichernde Person im Tätigkeitsgebiet
des Versicherers wohnhaft ist (Wohnsitz im Wallis oder im Kanton Bern). Der Leistungs- katalog bei der
obligatorischen Krankenpflegeversicherung ist bei allen Krankenversicherern identisch.