Zusatzversicherung Ospita
Sichern Sie sich die freie Spitalwahl: Mit dem Abschluss der obligatorischen Krankenpflegeversicherung haben
Sie freie Spitalwahl innerhalb des Kantons Wallis. Ein ausserkantonaler Spitalaufenthalt ist nur bei einem Notfall
oder bei medizinisch indiziertem Transfer in ein ausserkantonales Spital gedeckt. Damit Sie aber jederzeit
landesweit das Spital Ihrer Wahl aufsuchen können, ist der Abschluss der Ospita Spital- zusatzversicherung
notwendig. Des weiteren können Sie den Versicherungsschutz, je nach persönlichen Wünschen und finanziellen
Möglichkeiten, auf die allgemeine, halbprivate oder private Abteilung ausdehnen. SOS Assistance ist in Ospita
enthalten.





























