subventionen

Bedingungen
Die Versicherten können einen kantonalen Beitrag erhalten, wenn sie in einer im Sinne des KVG aner-
kannten Krankenkasse versichert sowie am 1. Januar 2010 im Kanton Wallis wohnhaft sind und ihr Einkommen
laut Ziffer 24 der Steuerveranlagung 2008 (Einkommen 2008), welchem 5% des massgebenden Vermögens
hinzugerechnet wird, die nachfolgenden Einkommensgrenze nicht übersteigt:
Einzelperson: Fr. 34’300.-, Einzelperson mit einem Kind: Fr. 59'305.-
Ehepaar ohne Kinder: Fr. 51'450.-, Ehepaar mit einem Kind: Fr. 64'450.-
Zusätzlich für jedes weitere Kind: Fr. 13'000.-

Bezahlte Unterhaltsbeiträge gemäss Familienrecht oder gemäss einer Vereinbarung sowie Kapitalleistungen
werden vom massgebenden Einkommen in Abzug gebracht. Versicherte, welche am 31. Dezember 2009
20 Jahre alt waren, werden als Einzelfall behandelt. Die Subventionen werden neu direkt mit den Prämien verrechnet.