sparen über kantonale beiträge –

mit subventionen

Wenn’s einfach nicht mehr reicht, bietet der Kanton Hilfe an: Anrecht auf einen kantonalen Beitrag 2012 hat
grundsätzlich, wer im Sinn des KVG in einer anerkannten Krankenkasse versichert und am 1. Januar 2012
im Kanton Wallis wohnhaft ist. Zudem darf das Einkommen gemäss Ziffer 24 der Steuerveranlagung 2010
(Einkommen 2010), welchem 5% des massgebenden Vermögens hinzugerechnet wird, die nachfolgenden
Einkommensgrenzen nicht übersteigen:

Subventionsberechtigte/r 2012

Maximales Einkommen

Einzelperson

CHF 35'000.00

Einzelperson mit einem Kind

CHF 60‘750.00

Ehepaar ohne Kind

CHF 52‘500.00

Ehepaar mit einem Kind

CHF 66'000.00

Zusätzlich für jedes weitere Kind

CHF 13‘560.00

Die Einkommensgrenzen sind auf 2012 leicht angehoben worden. Die Zulage pro Kind bleibt gegenüber 2011 unverändert. Bezahlte Unterhaltsbeiträge gemäss Familienrecht oder gemäss einer Vereinbarung sowie Kapitalleistungen werden vom massgebenden Einkommen in Abzug gebracht. Versicherte, welche am 31. Dezember 2011 20 Jahre alt waren, werden als Einzelfall behandelt. Die Subventionen werden direkt mit den Prämien verrechnet.
Einzig die Bezüger von AHV/IV-Ergänzungsleistungen und Personen, welche Sozialhilfe beziehen, erhalten eine vollumfängliche Subventionierung, also 100% der kantonalen Durchschnittsprämie. Die vollständige Einkommenstabelle 2012 finden Sie per Link am Ende dieser Seite.

Quellenbesteuereung
Die Personen, welche im Steuerregister nicht erfasst sind (z. B. Inhaber einer Aufenthaltsbewilligung B) und im Jahr 2011 keine Subventionen erhalten haben, müssen für das Jahr 2012 ein persönliches Subventionsgesuch einreichen. Diese Personen können die entsprechenden Formulare bei der Kantonalen Ausgleichskasse, Postfach, 1950 Sitten, beziehen. Diese Gesuche müssen der Kantonalen Ausgleichskasse bis spätestens am 31. Dezember 2012 zugestellt werden.

Sonderfälle
Personen, die glauben subventionsberechtigt zu sein und keinen Subventionsentscheid erhalten haben, können ebenfalls bis spätestens 31. Dezember 2012 bei der Kantonalen Ausgleichskasse ein persönliches Gesuch (siehe unten auf dieser Seite:Gesuchsformular zum Herunterladen)  einreichen.

Mitteilung des Subventionsanspruchs für das Jahr 2012

Der Subventionsanspruch 2012 wird den Subentionsberechtigten ab Februar 2012 persönlich mitgeteilt.

Tel. sodalis Brig/Abteilung Subventionen: Tel. 027 924 66 10
Für weitere Auskünfte: Kantonale Ausgleichskasse Sitten, Tel. 027 324 92 63