Patientenverfügung - damit euer Wille zählt
Wer entscheidet über meine medizinische Behandlung, wenn ich z. B. nach einem Unfall nicht mehr ansprechbar bin und meinen Willen nicht kundtun kann? Ohne Patientenverfügung tun das in der Regel die Angehörigen. Doch entspricht dies auch meinem Willen? Nicht unbedingt. In der Patientenverfügung könnt ihr schriftlich festhalten, welchen medizinischen Behandlungen ihr im Falle eines Falles zustimmt oder welche ihr ablehnt. Dr. Theo Pfammatter, Berater beim Roten Kreuz Regionalstelle Oberwallis, erklärt, weshalb die Patientenverfügung so wichtig ist.
Was ist eine Patientenverfügung?
In der Patientenverfügung kann festgehalten werden, welche medizinischen Massnahmen und Behandlungen erwünscht sind und welche nicht, falls man nicht mehr entscheidungsfähig ist. So wird nicht nur der eigene Wille umgesetzt, sondern auch die Angehörigen entlastet.
Wer kann eine Patientenverfügung erstellen?
Die PV macht nicht nur bei alten Leuten Sinn. Im Gegenteil: Ein Unfall, wo schnelle Entscheide betreffend weiterer medizinischer Massnahmen gefragt sind, ist schnell passiert und kann jeden treffen. Jede urteilsfähige Person - also ab 18 Jahren - kann eine Patientenverfügung erstellen. Diese kann jederzeit geändert oder widerrufen werden, solange man urteilsfähig ist.
Übrigens: sodalis-Versicherte erhalten CHF 20.- Rabatt auf die Beratung und Erstellung einer Patientenverfügung beim Roten Kreuz Regionalstelle Wallis.
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