Subventionen
Anrecht auf eine Subvention (individuelle Prämienverbilligung IPV) hat grundsätzlich, wer
- am 1. Januar des laufenden Jahres im Wallis (oder Bern) wohnhaft ist
- bei einer im Sinn des KVG anerkannten Krankenversicherung versichert ist
- die Bedingungen in Zusammenhang mit der familiären und finanziellen Situation erfüllt.
Informieren Sie sich umfassend über sämtliche Bedingungen im aktuellen Dokument Subventionierungsmodalitäten 2020, das die Dienststelle für Gesundheitswesen des Kanton Wallis ausgearbeitet hat. Das Subventions-Anmeldeformular können Sie ebenfalls hier herunterladen: Subventionsgesuch 2020
Ab Mitte Februar erhalten die berechtigten, im Steuerregister erfassten Versicherten eine persönliche oder – falls die bereits im Vorjahr berechtigten Subventionsbezüger ihre Versicherung nicht gewechselt haben - eine automatische Mitteilung. Da die sodalis die Prämienrechnungen an ausnahmslos alle Versicherten Anfang Januar verschickt, sind die Subventionen in den Prämienrechnungen Anfang des Jahres zum Teil noch nicht berücksichtigt worden, da die Ausgleichskasse ja erst ab Mitte Februar die Namen der Subventionsberechtigten bekanntgeben kann.
Sobald die Ausgleichskasse den Anspruch auf Subventionen bestätigt, werden wir den subventionsberechtigten Versicherten die zuviel bezahlten Prämien rückvergüten.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die Kantonale Ausgleichskasse in Sion: 027 324 92 63
Subventionierungsmodalitäten 2020
Kantonale Ausgleichskasse/Individuelle Prämienverbilligung (Link)