Krankentaggeld Leistungen

Wie werden die Taggeldleistungen bemessen?

Als Grundlage für die Bemessung der Leistungen gilt der letzte vor der Arbeitsunfähigkeit bezogene AHV-plichtige Lohn einschliesslich einem allfälligen 13. Monatslohn. Dieser Lohn wird auf ein volles Jahr umgerechnet und durch 365 Tage geteilt. Ebenso werden AHV-Normen für Nicht-AHV-Pflichtige angewendet. Unterliegt der Lohn starken Schwankungen (unregelmässige Tätigkeit, Provionsbezüger etc.), wird für die Berechnung des Leistungsanspruchs der in den letzten 12 Monaten vor der Erkrankung erzielte Lohn durch 365 geteilt. Bei einer Anstellungsdauer von weniger als 12 Monaten wird der auf 12 Monate hochgerechnete Lohn zur Berechnung herangezogen. 

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