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UTI und KTI

Das Leistungsplus bei Invalidität und Tod

Unfälle und Krankheiten sind nicht vorhersehbar; Versicherungslücken dagegen schon. Deshalb bieten wir vor allem Haushaltführenden, Kindern, Studenten und Selbstständig-Erwerbenden im Falle von Invalidität und Tod eine Risikokapitalversicherung zu attraktiven Prämien an.

Maximale Versicherungssummen

UTI: bei Unfalltod und Invalidität Im Todesfall CHF 300'000.-, bei Invalidität CHF 300'000.-, progressiv 350% bis CHF 1'050'000.-
KTI: bei Krankheitstod und Invalidität Im Todesfall CHF 500'000.-, bei Invalidität CHF 500'000.-

Die versicherten Summen werden ungeachtet der Leistungspflicht anderer Versicherer ausbezahlt.

UTI: Damit Sie nicht zwischen Stuhl und Bank fallen

UTI richtet sich vor allem an Nichterwerbstätige, die nicht auf die obligatorischen Berufsversicherungen wie UVG oder BVG zählen können. Sie sind nach einem Unfall auf sich selbst angewiesen. Anstelle einer umfassenden Lebensversicherung bietet UTI eine gezielte Lösung. Sie bietet nämlich im Unglücksfall eine vereinbarte Kapitalzahlung. Die Höhe der Leistung kann genau auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt werden, damit Sie Ihren Lebensstandard im gewohnten Rahmen weiterführen können.

Das sind Ihre Leistungen:

  • Kapitalleistung gemäss gewählter Versicherungssumme bei Invalidität oder Tod durch Unfall
  • weltweite Gültigkeit
  • dem Invaliditätsgrad angepasste Auszahlung
  • schnelle Kapitalauszahlung
  • freie Begünstigung für das Todesfallkapital

KTI: Damit Ihnen die Augen nicht zu spät aufgehen

Niemand ist vor einer Krankheit oder einem Unfall sicher. Da die Sozialversicherungen je nach Lebenssituation nur ungenügend finanzielle Hilfe leisten, ermöglicht KTI eine gute finanzielle Absicherung in Form einer Kapitalversicherung bei Invalidität oder Tod infolge Krankheit und Unfall ohne Sparanteil.

Das sind Ihre Leistungen:

  • im Todes- und Invaliditätsfall je bis zu CHF 500'000.-
  • IV-Kapital bereits ab einem Invaliditätsgrad von 25 %
  • Prämienbefreiung bei Erwerbsunfähigkeit
  • Unfalldeckung ab Geburt möglich
  • keine vorgeburtliche Gesundheitsprüfung
  • Tod und Invalidität einzeln oder kombiniert versicherbar
  • freie Begünstigung für das Todesfallkapital

Invalidität und Tod durch Unfall oder Krankheit

Kapitalversicherungsdeckung für Tod und Invalidität infolge Krankheit oder Unfall 

  Tod Invalidität
Grundversicherung kein Kostenbeitrag kein Kostenbeitrag
KTI bis CHF 500'000.- bis CHF 500'000.-
UTI  bis CHF 300'000.- bis CHF 300'000.- 

Prämienrechner

Wichtige Dokumente

Zusatzversicherung VVG

KTI - Krankheit, Tod, Invalidität

Begünstigungserklärung KTI

UTI - Unfall, Tod, Invalidität

KTI - Krankheit, Tod, Invalidität

AVB VVG 0122 (inkl. Kundeninformation)

AVB UTI

AVB KTI

Beratungsprotokoll Zusatzversicherungen

Kundeninformation nach Art. 45 VAG

Begünstigungserklärung UTI

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