Unfallversicherung
Arbeitsunfähigkeit infolge Unfall
Als Arbeitgeber müssen Sie Ihre Mitarbeitenden gegen Unfall versichern. Die Folgen eines Unfalls können verheerend sein: Arbeitsunfähigkeit und Erwerbsaufsall. Mit der obligatorischen Unfallversicherung schützen Sie Ihre Mitarbeitenden und deren Existenz.
Neben der Vermittlung von der obligatorischen Unfallversicherung bieten wir Ihnen auch Unfallzusatzversicherungen an.
Die obligatorische Unfallversicherung sichert Ihre Mitarbeitenden gegen die Folgen eines Berufsunfalls, Nichtberufsunfalls oder einer Berufskrankheit ab. Mit einer Unfall-Zusatzversicherung können Sie den Schutz Ihrer Mitarbeitenden zudem noch erhöhen.
Obligatorische Unfallversicherung UVG
Für Betriebe, die nicht der SUVA unterstellt sind, bieten wir über einen kompetenten Partner die obligatorische Unfallversicherung für:
- Heilungskosten in der allgmeinen Abteilung ganze Schweiz
- Taggeld 80 %
- Invalidenrente
- Todesfallrente
- Deckung ganze Welt
UVG Zusatzversicherungen
Sie können für Ihre Mitarbeitenden optimal zugeschnittene UVG-Zusatzdeckungen abschliessen:
- halbprivate oder private Abteilung im Spital mit erweiterter Deckung im Ausland
- Taggeld zusätzlich 20 %
- volle Deckung des UVG-Maximallohnes und übersteigende UVG-Lohnanteile
- individuelle Erhöhung des Kapitals infolge Invalidität und Tod
- volle Leistung im Falle von Sonderrisiken
Obligatorische Unfallversicherung UVG
Obligatorische Unfallversicherung UVG
Alle Arbeitnehmer, die in der Schweiz arbeiten, müssen obligatorisch gegen Unfall versichert werden, sofern sie nicht selbstständig oder der SUVA unterstellt sind. Die obligatorische Unfallversicherung…
UVG Zusatzversicherung
UVG Zusatzversicherungen
Jeder Arbeitgeber muss seine Mitarbeitenden gesetzlich gegen Unfall versichern. Die Leistungen der obligatorischen Unfallversicherung sind gesetzlich festgelegt und decken Heilungskosten, Spitalauf…
Unfallversicherung verstehen
Verstehen Sie nur Bahnhof, wenn es um UVG, Berufsunfall und Nicht-Berufsunfall geht?
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