UVG Zusatzversicherungen
Für ein bisschen mehr Sicherheit
Jeder Arbeitgeber muss seine Mitarbeitenden gesetzlich gegen Unfall versichern. Die Leistungen der obligatorischen Unfallversicherung sind gesetzlich festgelegt und decken Heilungskosten, Spitalaufenthalt, Lohnausfall und langfristige Lohnausfälle. Sie können Ihre Arbeitnehmer jedoch - je nach Bedürfnis - mit einer Unfall-Zusatzversicherung noch besser schützen.
Welche Leistungen sind versichert?
Mit der Zusatzversicherung können Sie - je nach Wunsch - die obligatorische Unfallversicherung ergänzen und die Leistungen für Heilungs- und Spitalkosten, Taggeld oder langfristige Lohnausfälle optimieren.
UVG Zusatzversicherungen | |
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Heilungskosten |
Mehr Spitalkomfort halbprivate oder private Abteilung im Spital mit erweiterter Deckung im Ausland |
Arbeitsunfähigkeit |
Zusätzliches Taggeld Taggeldergänzung von 20 % und volle Deckung des Maximallohns und übersteigende UVG-Lohnanteile |
Invalidität |
Rente Individuelle Erhöhung des Kapitals |
Tod |
Rente Individuelle Erhöhung des Kapitals |
Sonderrisiken |
Volle Deckung Im Falle von Leistungsverweigerung oder -kürzung der obligatorischen Unfallversicherung |
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