Obligatorische Unfallversicherung UVG
In jedem Fall genügend versichert
Alle Arbeitnehmer, die in der Schweiz arbeiten, müssen obligatorisch gegen Unfall versichert werden, sofern sie nicht selbstständig oder der SUVA unterstellt sind. Die obligatorische Unfallversicherung sichert Ihre Mitarbeitenden gegen die Folgen eines Berufsunfalls, Nichtberufsunfalls oder einer Berufskrankheit ab. Mit einer Zusatzversicherung können Sie zudem die obligatorischen Leistungen erweitern.
Welche Leistungen sind versichert?
Die Leistungen der obligatorischen Unfallversicherung sind gesetzlich vorgeschrieben. Sie decken unter anderem die Heilungskosten, den Spitalaufenthalt in der allgemeinen Abteilung, den Lohnausfall bis zu 80 % sowie langfristige Erwerbsausfälle.
Obligatorische Unfallversicherung | |
---|---|
Heilungskosten Arzt- und Spitalrechnungen |
Leistungen allgemeine Abteilung ganze Schweiz |
Arbeitsunfähigkeit Lohn während des Arbeitsausfalls |
Taggeld 80 % des versicherten Lohnes ab dem dritten Tag nach dem Unfall |
Invalidität Lebenshaltungskosten bei Invalidität |
Rente 80 % des versicherten Lohnes |
Tod Rente oder Entschädigung bei Tod |
Rente Maximal 70 % |
Deckung | weltweit |
Mit der obligatorischen Unfallversicherung bieten Sie Ihren Mitarbeitenden und deren Angehörigen im Falle von Unfall, Invalidität oder Tod finanzielle Sicherheit, damit der Lebensstandard erhalten werden kann.
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