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Obligatorische Unfallversicherung UVG

In jedem Fall genügend versichert

Alle Arbeitnehmer, die in der Schweiz arbeiten, müssen obligatorisch gegen Unfall versichert werden, sofern sie nicht selbstständig oder der SUVA unterstellt sind. Die obligatorische Unfallversicherung sichert Ihre Mitarbeitenden gegen die Folgen eines Berufsunfalls, Nichtberufsunfalls oder einer Berufskrankheit ab. Mit einer Zusatzversicherung können Sie zudem die obligatorischen Leistungen erweitern. 

Welche Leistungen sind versichert?

Die Leistungen der obligatorischen Unfallversicherung sind gesetzlich vorgeschrieben. Sie decken unter anderem die Heilungskosten, den Spitalaufenthalt in der allgemeinen Abteilung, den Lohnausfall bis zu 80 % sowie langfristige Erwerbsausfälle. 

Obligatorische Unfallversicherung   

Heilungskosten

Arzt- und Spitalrechnungen 

Leistungen

allgemeine Abteilung ganze Schweiz 

Arbeitsunfähigkeit

Lohn während des Arbeitsausfalls

Taggeld

80 % des versicherten Lohnes ab dem dritten Tag nach dem Unfall 

Invalidität

Lebenshaltungskosten bei Invalidität 

Rente

80 % des versicherten Lohnes 

Tod 

Rente oder Entschädigung bei Tod

Rente 

Maximal 70 % 

Deckung  weltweit 

Mit der obligatorischen Unfallversicherung bieten Sie Ihren Mitarbeitenden und deren Angehörigen im Falle von Unfall, Invalidität oder Tod finanzielle Sicherheit, damit der Lebensstandard erhalten werden kann. 

Prämienrechner

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