Ambulante und stationäre Leistungen

Wo ist der Unterschied?

Bei der Übernahme von Leistungen unterscheiden wir zwischen ambulanten und stationären Leistungen. 

Ambulante Leistungen und Behandlungen

Im Gegensatz zur stationaren Behandlung bleibt der Patient bei der ambulaten Behandlung nicht über Nacht in Betreuung. Wenn sie ärztlich verordnet und eine Pflichtleistung, werden die Kosten abzüglich Kostenbeteiligung aus der Grundversicherung übernommen. 

Beispiele für ambulante Behandllungen sind:

  • Besuch bei Ärzten
  • Therapien bei Physio- und Ergotherapeuten oder in Logopädiepraxen
  • Ernährungs- und Diabetesberatungen
  • Behandlungen durch Pflegefachpersonen
  • Abklärungen in Laboratorien
  • Röntgenuntersuchungen

Stationäre Leistungen und Behandlungen 

Im Gegensatz zur ambulanten Behandlung bleibt der Patient bei der stationären Behandlung über Nacht in Betreuung. Sind die stationären Behandlugen medizinisch indiziert und eine Pflichtleistung, werden die Kosten abzüglich Kostenbeteiligung aus der Grundversicherung und/oder Zusatzversicherung übernommen. 

Beispiel für stationäre Behandlungen: 

  • Aufenthalt im Spital
  • Aufenthalt in der Psychiatrie
  • Aufenthalt in der Rehabilitationsklinik oder im Kurhaus
  • Aufenhalt im Pflegeheim

 

 

 

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