Franchise und Selbstbehalt
Welche Kosten muss ich selbst übernehmen?
Mit der Franchise legen Sie fest, bis zu welcher Höhe Sie die Kosten im Krankheitsfall selbst übernehmen. Beim Selbstbehalt beteiligen Sie sich zu 10 % an den Kosten, die von der Krankenkasse bezahlt werden.
Franchise einfach erklärt
Die Franchise ist der Betrag, den Sie in der Grundversicherung pro Kalenderjahr aus eigener Tasche bezahlen, bevor Ihr Versicherer die Bezahlung der Rechnungen übernimmt. Sie sind frei, die für Sie passende Franchise zu wählen: den Mindestbetrag von CHF 300 oder eine Franchise von CHF 500, 1000, 1500, 2000 oder 2500 für Erwachsene. Je höher die gewählte Franchise, umso geringer die Prämie. Die Wahl sollte sich nach Ihrem Gesundheitszustand und den geschätzten Krankheitskosten richten.
Für Kinder gibt es in der Schweiz keine gesetzlich festgelegte Jahresfranchise. An den Kosten beteiligt sich die Krankenkasse von Anfang an. Bei der sodalis können Sie für Ihre Kinder die Höhe der Franchise ebenfalls zwischen CHF 0 und 500 bestimmen.
Der Nutzen einer höheren Franchise
Je höher die Franchise in der Grundversicherung, desto günstiger ist Ihre Prämie. Wenn Sie die höchste Franchise von CHF 2500 wählen, sparen Sie im Standardmodell über CHF 1500.- pro Jahr gegenüber der ordentlichen Franchise. Berechnen Sie Ihre Monatsprämie mit unserem Prämienrechner.
Möchten Sie Ihre Franchise anpassen? Dann können Sie dies bei Herabsetzung jeweils bis 30. November und bei Erhöhung bis 31. Dezember vornehmen.
Was ist der Selbstbehalt?
Der Selbstbehalt wird belastet, sobald die von Ihnen gewählte Franchise pro Kalenderjahr ausgeschöpft ist. Von da an übernehmen Sie 10 % der Behandlungkosten, höchstens aber CHF 700.- (Kinder CHF 350.-) pro Kalenderjahr. Danach beteiligt sich die Krankenkasse zu 100 % an den Kosten. Der Selbstbehalt ist unabhängig von der gewählten Franchise.
Franchise und Selbstbehalt – ein Beispiel
Sie haben sich für eine Franchise von CHF 300 entschieden. Sie erhalten eine Arztrechnung von CHF 450.-. Die Kosten teilen sich wie folgt auf:
Ihr Kostenbeitrag | Rechnung |
450.- | |
Franchise: CHF 300.- | 150.- (nach Abzug Franchise) |
Selbstbehalt: CHF 15.- (10 % von CHF 150.-) | 135.- (nach Abzug Selbstbehalt) |
Sie bezahlen total: CHF 315.- |
Der Versicherer zahlt total: CHF 135.- |
Bei jeder weiteren Rechnung desselben Kalenderjahres bezahlen Sie nur mehr die 10 % Selbstbehalt bis max. CHF 700.-, nicht aber die Franchise.
Leistungen ohne Kostenbeteiligung
Bei Mutterschaftsleistungen entfällt die Kostenbeteiligung ganz; das heisst, sie werden zu 100 % von der Krankenkasse übernommen. Zudem müssen sich Frauen ab der 13. Schwangerschaftswoche und bis 8 Wochen nach der Geburt nicht mehr an den Kosten für allgemeine Leistungen und Pflegeleistungen bei Krankheit beteiligen.
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