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Unfallversicherung verstehen

Verstehen Sie nur Bahnhof, wenn es um UVG, Berufsunfall und Nicht-Berufsunfall geht? 

Mit diesem Guide geben wir Ihnen einen Einblick in den Dschungel des Krankenkassenjargons. Erfahren Sie, wer im Falle eines Unfalls was bezahlt und wie Sie Ihre Angestellten optimal versichern. 

Bin ich bei einem Unfall im Ausland ebenfalls versichert?

Gemäss UVG werden Leistungen bis zum doppelten Betrag der Kosten bezahlt, die in der Schweiz zustandegekommen wären. Nehmen Sie auf Reisen stets Ihre Krankenversichertenkarte mit. 

Bin ich bei unbezahltem Urlaub oder ohne Arbeit auch gedeckt?

Wenn Sie mindestens 8 Stunden pro Woche für einen Arbeitgeber arbeiten, sind Sie ab dem Tag, an dem der Anspruch auf mindestens 50 % des Lohns endet, noch 31 Tage gegen Nichtberufsunfälle versichert. Diese Versicherung können Sie zudem um maximal 6 Monate verlängern. 

Gibt es Risikosportarten, die nicht versichert sind?

Das Ausüben einer Sportart ist vollständig von der Unfallversicherung gedeckt, wenn dies in vernünftiger Weise passiert. Wenn Sie sich jedoch bei gewissen Risikosportarten besonderen Risiken und Wagnissen aussetzen, was als Wagnis gilt, kann der Versicherer die Leistungen gemäss Art. 39 UVG um 50 % kürzen oder ganz verweigern. 

Sportarten, die zu dieser Kategorie gehören, und für die eine Zusatzversicherung abgeschlossen werden muss, sind unter anderem (nicht abschliessend):

  • Autosportarten (Autocross, StockCar, Bahn- und Bergrennen etc.)
  • Boxkampf und Vollkontaktkampf
  • Extrem-Karate (mit Ziegelsteinen und Brettern etc.)
  • Motocross- und Motorbootrennen
  • Downhill-Biken
  • Tauchen in einer Tiefe von mehr als 40 m
  • Snowrafting 
  • ... 

Fragen Sie im Zweifelsfall bei uns nach, wir helfen Ihnen gerne weiter. 

Kann ich während eines Unfalls ins Ausland reisen?

Informieren Sie Ihren Versicherer, wenn Sie ins Ausland reisen wollen. Wenn aus medizinischer Sichts nichts dagegen spricht und die Reise den Heilungsprozess nicht beeinträchtigt, spricht eigentlich nichts dagegen. Wenn jedoch während Ihres Auslandaufenthalts eine Behandlung nötig ist, wird es komplizierter und Ihr Antrag wird wohl eher nicht gutgeheissen. 

Muss ich mich bei einem Unfall an den Kosten beteiligen?

Im Gegensatz zu der Krankenversicherung beteiligen Sie sich bei einem Unfall nicht an den Kosten mit der Franchise und dem Selbstbehalt von 10 %. Hier werden die Behandlungkosten vollständig vom Versicherer übernommen. 

Was muss ich bei einem Unfall tun?

Melden Sie diesen sofort Ihrem Arbeitsgeber, der im Anschluss den Versicherer informiert. So verhindern Sie, dass Ihnen hohe Rechnungen von Leistungserbringern zugestellt werden. 

Wie wird das Unfalltaggeld berechnet?

Das Unfalltaggeld entspricht 80 % des Einkommens inklusive 13. Monatslohn und Kinderzulagen. Dieses wird Ihnen ab dem dritten Tag nach dem Unfall ausgezahlt. 

Übernimmt die Unfallversicherung die Kosten einer Haushaltshilfe?

Nein, diese Kosten werden nicht übernommen. Prüfen Sie, ob Sie im Rahmen Ihrer Krankenversicherung oder UVG-Zusatzversicherung über diese Leistungen verfügen. 

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