Einwanderer und Auswanderer
Optimaler Versicherungsschutz für Abenteurer
Sie wagen das grosse Abenteuer und ziehen in die Ferne oder kommen zu uns in die Schweiz? Andere Länder, andere Sitten; und das gilt auch für die Krankenversicherung. Was zu tun ist und was Sie benötigen, erfahren Sie hier.
Einwanderer
Wenn Sie in der Schweiz wohnen oder arbeiten, sind Sie verplichtet, die obligatorische Grundversicherung abzuschliessen; egal, welche Staatsangehörigkeit Sie haben. Dies gilt auch für Personen, die weniger als drei Monate in der Schweiz arbeiten oder die aus einem EU-/EFTA-Staat kommen und in der Schweiz einer beruflichen Tätigkeit nachgehen. Grenzgänger hingegen haben die Wahl, ob sie sich in der Schweiz oder in ihrem Heimatland versichern wollen.
Nach dem Zuzug in die Schweiz haben Sie drei Monate Zeit, sich bei einer Krankenversicherung anzumelden.
Auswanderer
Wenn Sie definitiv auswandern oder in ein anderes EU-/EFTA-Land arbeiten gehen, unterstehen Sie in jedem Fall dem Versicherungssystem des Beschäftigungs- oder Aufenthaltslandes.
Wenn Sie jedoch als Schweizer Staatsangehörige in der Schweiz versichert sind und von Ihrem Arbeitgeber mit Wohnsitz in der Schweiz vorübergehend in ein anderes EU-/EFTA-Land entsandt werden, bleiben Sie dem Schweizer Versicherungssystem unterstellt. Allerdings nur, wenn der Arbeitsaufenthalt nicht länger als 24 Monate dauert.
Ob Sie nun in die Schweiz ziehen oder das Land verlassen; wir helfen Ihnen gerne weiter bei Unklarheiten betreffend Krankenversicherung.
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