Individuelle Prämienverbilligung IPV
Hilfe in schweren Zeiten
Jeder Versicherte mit bescheidenem Einkommen hat Anrecht auf einen Beitrag zur teilweisen oder vollständigen Bezahlung seiner Versicherungsprämie.
Details zur Prämienverbilligung
Personen, welche über bescheidene finanzielle Möglichkeiten verfügen, können in ihrem Wohnkanton einen Antrag für Prämienverbilligung stellen. Dies gilt auch für Familienmitglieder, die ebenfalls von einem niedrigen Einkommen betroffen sind. Im Falle einer Bewilligung werden die Prämien teilweise oder ganz vom Staat finanziert.
Wer hat Anrecht auf Beiträge?
Grundsätzlich können alle Personen in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen sowie Empfänger von Sozialhilfe- und Ergänzungsleistungen (AHV oder IV) eine Prämienverbilligung beantragen. Der Beitrag wird zugesprochen, wenn das massgebende Einkommen des Antragsstellers eine bestimmte Schwelle erreicht oder unterschreitet.
Wie erhalte ich einen Beitrag?
Die Beiträge werden aufgrund des Steuerbescheids automatisch zugesprochen und die berechtigen Versicherten erhalten ab Mitte Februar eine Mitteilung. Sobald die Ausgleichskasse den Anspruch auf Subventionen bestätigt hat, erstattet die sodalis den subventionsberechtigten Versicherten ihre bereits zuviel bezahlten Prämien zurück.
Bei Fragen gibt Ihnen die Ausgleichskasse des Kantons Wallis gerne Auskunft unter 027 324 92 63.
Subventionierungsmodalitäten der Krankenversicherungsprämien
Im Kanton Bern wohnhafte sodalis-Versicherte wenden sich an die Direktion für Inneres und Justiz des Kantons Bern.
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