Unfallversicherung verstehen
Gibt es Risikosportarten, die nicht versichert sind?
Das Ausüben einer Sportart ist vollständig von der Unfallversicherung gedeckt, wenn dies in vernünftiger Weise passiert. Wenn Sie sich jedoch bei gewissen Risikosportarten besonderen Risiken und Wagnissen aussetzen, was als Wagnis gilt, kann der Versicherer die Leistungen gemäss Art. 39 UVG um 50 % kürzen oder ganz verweigern.
Sportarten, die zu dieser Kategorie gehören, und für die eine Zusatzversicherung abgeschlossen werden muss, sind unter anderem (nicht abschliessend):
- Autosportarten (Autocross, StockCar, Bahn- und Bergrennen etc.)
- Boxkampf und Vollkontaktkampf
- Extrem-Karate (mit Ziegelsteinen und Brettern etc.)
- Motocross- und Motorbootrennen
- Downhill-Biken
- Tauchen in einer Tiefe von mehr als 40 m
- Snowrafting
- ...
Fragen Sie im Zweifelsfall bei uns nach, wir helfen Ihnen gerne weiter.
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