Kündigungsfristen

Kann ich meine Versicherung jederzeit kündigen?

Der Wechsel zu einer neuen Krankenkasse ist jeweils auf das Ende eines Kalenderjahres möglich. Dafür muss das Kündigungsschreiben als eingeschriebener Brief bis spätestens 30. November respektive letztem Arbeitstag des Monats November bei der Krankenkasse eingetroffen sein. 

Kann ich auch während des Jahres kündigen?

Vorausgesetzt der Versicherte verfügt über die Standard-Grundversicherung (keine Alternativmodelle) mit der niedrigsten Franchise (CHF 300 für Erwachsene und CHF 0 für Kinder), so kann auch auf den 1. Juli zu einer anderen Kasse gewechselt werden. Hierfür gelten 3 Monate Kündigungsfrist und der eingeschriebene Brief muss spätestens am 31. März bei der Krankenkasse eingegangen sein. 

Gelten für Zusatzversicherungen dieselben Kündigungsfristen?

Die Zusatzversicherungen können in der Regel ebenfalls auf Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden. Hier gelten jedoch 3 Monate Kündigungsfrist und der eingeschriebene Brief muss spätestens am 30. September bei der Krankenkasse vorliegen. Beachten Sie jedoch unbedingt die Vertragsdauer Ihrer Zusatzversicherung; diese kann 3 Jahre betragen. 

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