Was mache ich mit der entsprechenden Quittung?
Medikamentenbezug in der Apotheke
Mit einem ärztlichen Rezept können Sie verordnete Medikamente in der Apotheke beziehen. Zeigen Sie dazu Ihre Versichertenkarte vor. Bei Medikamenten, die von der Krankenkasse übernommen werden, rechnet die Apotheke in der Regel direkt mit sodalis ab. Sie müssen vor Ort nichts bezahlen.
Bei einer Selbstzahlung des Medikaments beachten Sie bitte folgendes, damit Sie das Geld zurückerstattet erhalten. Wir bitten Sie, uns folgende Unterlagen einzureichen:
- Apothekerquittung
- Rezept/ärztliche Verordnung
Bitte reichen Sie das Rezept oder die ärztliche Verordnung immer zusammen mit der Quittung ein. Dies gilt auch für Folgebezüge desselben Medikaments.
Wichtig:
- Im Nachhinein ausgestellte Verordnungen können nicht akzeptiert werden.
- Selbstgekaufte Medikamente in der Apotheke ohne ärztliche Verordnung stellen keine Pflichtleistung der Grundversicherung dar.
- Quittungen ohne Verordnung und Kontaktangaben der versicherten Person können von uns nicht geprüft und bearbeitet werden.
Impfungen in der Apotheke
Haben Sie eine Impfung in der Apotheke selbst bezahlt, können Sie die entsprechende Quittung ebenfalls bei uns einreichen. Auf der Quittung müssen die vollständigen Kontaktangaben ersichtlich sein.
Wir benötigen eine separate Quittung pro Person. Ohne ärztliche Verordnung besteht auch hier keine Leistungspflicht im Rahmen der Grundversicherung.
Wichtig:
- Sofern der Impfstoff auf ärtzliche Verordnung bezogen oder die Impfung in einer Apotheke auf ärztliche Anordnung verabreicht wird, ist diese Verordnung zusammen mit der Quittung einzureichen.
- Ohne ärztliche Verordnung sind wir gerne bereit, die Leistungspflicht im Rahmen der Zusatzversicherungen zu prüfen.
Bei Fragen sind wir sehr gerne für Sie da.
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