Lebensphase

In jeder Situation die richtige Lösung

Während des Lebens kann sich Ihre Situation ein paar Mal verändern und es bedarf einer angepassten Versicherungslösung. Ob Sie nun ein Kind erwarten, ins Militär einrücken müssen oder in den Ruhestand treten; wir bieten die optimale Versicherungsdeckung, die Sie flexibel und Ihren Lebensumständen entsprechend anpassen können. Als Ihr Partner begleiten wir Sie durch die verschiedenen Etappen - unkompliziert und persönlich! 

Situationen, die eine Anpassung erfordern

Geburt eines Kindes

Ein Neugeborerenes muss spätestens drei Monate nach der Geburt bei der Grundversicherung angemeldet werden. Wir empfehlen Ihnen jedoch, Ihr Kind bereits vor der Geburt anzumelden. So können Sie einerseits Ihre Zeitnach der Geburt voll Ihrem Baby widmen und andererseits vermeiden Sie im Falle eines Geburtsgebrechens Vorbehalte oder Ablehnung in der Zusatzversicherung. 

Militärdienst/Zivildienst 

Während des Militär-/Zivildienstes sind Sie bei der Militärversicherung gegen Krankheit und Unfall versichert. Wenn Ihre Dienstdauer 60 aufeinanderfolgende Tage überschreitet, können Sie Ihre Krankenversicherung kostenfrei sistieren. 

Lohnausfall

Schliessen Sie im Falle eines Lohnausfalls eine Taggeldversicherung ab, die den möglichen Ausfall kompensiert. Eine solche Versicherung empfehlen wir besonders selbstständig Erwerbenden, Haustätigen und Personen in Ausbildung. 

Denken Sie zudem daran, sich gegen Unfall zu versichern, wenn Sie nicht erwerbstätig, selbstständig oder weniger als 8 Stunden beim selben Arbeitgeber angestellt sind. 

Niederlassung in der Schweiz

Für alle Personen, die sich länger als drei Monate in der Schweiz aufhalten, ist die Grundversicherung obligatorisch. Auch Personen, die in der Schweiz arbeiten und in einem EU/EFTA-Land wohnhaft sind, müssen sich versichern.  

Wegzug ins Ausland

Wenn Sie die Schweiz verlassen und sich im Ausland niederlassen, brauchen Sie keine Krankenversicherung mehr in der Schweiz. Diese können Sie auf das folgende Monatsende kündigen. Diese Befreiung gilt jedoch nicht für Reisende, die die Schweiz nur vorübergehend verlassen. Hier sind Sie bei unvorgesehener medizinischer Behandlung im Falle von Krankheit, Unfall oder Mutterschaft über Ihre Versicherung gedeckt. Für Hochpreisländer empfehlen wir zusätzlich eine Reiserversicherung. Gerne beraten wir Sie diesbezüglich persönlich. 

Pensionierung

Sobald Sie in Pension gehen, sind Sie für die Folgen von Unfällen nicht mehr über Ihren Arbeitgeber versichert. Denken Sie frühzeitig daran, Ihre Unfallversicherung wieder einzuschliessen. Für eine zusätzliche Absicherung bei Invalidität oder Tod nach einem Unfall empfehlen wir die Kapitalversicherung UTI

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