Spitalkostenbeitrag

Was muss ich bei einem Spitalaufenthalt bezahlen?

Mit dem Spitalkostenbeitrag leistet der Versicherte einen Beitrag an die Kosten bei einem Spitalaufenthalt.

Wie viel ist der Spitalkostenbeitrag?

Bei einem stationären Spitalaufenthalt übernimmt die Grundversicherung nicht nur die Kosten für die Behandlung, sondern auch für Unterkunft und Verpflegung. Da Patienten während ihres Aufenthalts im Krankenhaus persönlich weniger Ausgaben für die Verpflegung haben als zu Hause, sind sie gemäss Krankenversicherungsgesetz (KVG) verpflichtet, sich an den Verpflegungskosten im Spital zu beteiligen. Diese belaufen sich für Erwachsene auf CHF 15.- pro Aufenthaltstag.

Wer ist befreit von dieser Beteiligung?

  • Kinder bis 18 Jahre
  • Erwachsene in Ausbildung bis 25 Jahre
  • Frauen, die aufgrund Mutterschaftsleistungen stationär behandelt werden

 

 

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Was bedeutet KVG?

KVG Krankenversicherungsgesetz

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